Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES
Personen unter 18 Jahren werden im Tattoostudio Royal Ink nicht tätowiert.
Volljährigkeit ist eine wichtige Voraussetzungen, um sich in unseren Räumlichkeiten eine Tätowierung anfertigen zu lassen.
Ausnahmen, selbst mit Einverständnis der Eltern, werden nicht gemacht.
Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, Bluter sind, Hepatitis oder die Immunschwäche HIV haben, Schwangere oder stillende Mütter, werden ebenfalls nicht tätowiert.
Der Kunde ist dazu verpflichtet den Tätowierer über mögliche Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeiten, Medikamentengebrauch, einer bestehenden Schwangerschaft oder Stillzeit zu informieren.
Vor jedem Tattoo hat der Kunde eine Einverständniserklärung auszufüllen und dem Eingriff zuzustimmen.
Der Kunde wird in einem Beratungsgespräch über alle Abläufe informiert und das Motiv mit dem Tätowierer bis in das kleinste Detail besprochen. Der Tätowierer klärt den Kunden über Platzierung, Größe und alle relevanten Informationen auf.
Dies geschieht nach bestem Wissen und Gewissen.
Der Kunde wird ebenfalls über mögliche Probleme und Komplikationen bei der Anfertigung des Tattoos aufgeklärt.
Sollte der Auftraggeber wider besser Wissens Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich das Tattoo Studio das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern.
Der Auftraggeber verpflichtet sich den, ihn auferlegten Pflegeanleitungen für Tattoos nachzukommen und diese nach bestem Wissen und Gewissens Folge zu leisten.
Der Tätowierer behält sich vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive oder für Platzierungen an Körperstellen, die nicht vertretbar sind.
Jeder Tätowierer hat das Recht, Kunden ebenfalls abzulehnen, die sich nicht an die Pflegeanleitung und Nachsorgeerklärungen hält und hat zudem das Recht, eigenständig zu entscheiden, ob das Motiv, Größe, Stelle und Platzierung zu dem jeweiligen Kunden passen.
Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt der Tätowierer über die nötige Kompetenz zu entscheiden, ob der Kunde sowie der Tätowierer mit der Motivwahl zufrieden sein werden.
Die Künstler entwerfen ihre eigenen Designs nach den Wünschen und Vorlagen der Kunden.
Motive und Kundenwünsche, die von anderen Tätowieren angefertigt oder bereits gestochen wurden, werden nicht 1:1 umgesetzt.
Jeder Künstler hat das Recht das Motiv nach seinem eigenen Stil umzusetzen und sich bei der Umsetzung gewisse Freiheiten im Bezug auf Details zu nehmen.
Der Künstler setzt das Motiv nach Details und Feinheiten in Bezug auf Größe und Stelle um. Gelegentlich können Details reduziert oder ergänzt werden, je nach Größe, Hautbeschaffenheit und Stelle.
Selbstgezeichnete Tattoovorlagen sind Eigentum des Tattoostudios und dürfen nur nach Absprache weiter verwendet oder zweckentfremdet werden.
Jeder Künstler entscheidet eigenständig über die Bilder und die Weitergabe von Entwürfen und Zeichnungen.
Der Kunde verpflichtet sich während seines Besuches im Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zulegen.
Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht,
den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.
Um eine gute Arbeit zu gewährleisten steht, gegenseitiger Respekt an erster Stelle.
Die Tätowierer respektieren die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden.
Genauso bitten wir, die Bedürfnisse der Tätowierer zu respektieren und die Arbeitsweise eines jeden Künstlers zu akzeptieren.
Ein Tattoo ist eine für den Künstler anstrengende Arbeit, in die er eine Menge Energie und Leidenschaft steckt.
Auch unser Künstler brauchen gelegentlich Ruhe, eine Essenspause und mal eine Zigarettenpause.
Eine Tattoositzung ist für Kunden und Künstler anstrengend und Kommunikation das A und O, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.
TERMINVEREINBARUNG UND ANZAHLUNG
In der Regel wird bei einem unserer Künstler zuerst ein Besprechungstermin vereinbart.
Diese Besprechungen dauern in der Regel bis zu einer Stunde.
In dieser Zeit habt ihr die Möglichkeit, alle wichtigen Fragen und Wünsche mit dem Tätowierer zu besprechen.
Bringt so viel Ideen und Anreize mit, damit der Künstler sich ein Bild von euren Vorstellungen machen kann.
Nach der Besprechung wird ein verbindlicher Termin mit einer Anzahlung vereinbart. Der Termin dient gleichzeitig dem Anfertigen der Tätowierung.
Je nach Größe des Motivs variiert die Anzahlung zwischen 50, 100 und 200.
Die Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis des Tattoos verrechnet.
Eine Anzahlung wird bei der letzten Tattoositzung verrechnet.
Sollte das Motiv nicht auf einmal umsetzbar sein, wird die Anzahlung von Sitzung zu Sitzung geschoben und bei der abschließenden Sitzung verrechnet
Pünktlichkeit wird vom Kunden genauso erwartet, wie von unseren Künstlern erwartet.
Eine Verspätung kann zur Folge haben, sowohl den Termin als auch die Anzahlung zu verlieren.
Da wir in der Regel nur einen Kunden pro Tag tätowieren, ist eine kleine Verzögerung frühzeitig kommuniziert kein Grund zur Absage. Jedoch kann der Künstler sich aus Zeitgründen vorbehalten den Termin auf einen anderen Tag zu verschieben, sollte es zu zeitlichen Komplikationen kommen. Kann der Termin wegen Krankheit nicht Wahrgenommen werden, kann die Anzahlung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (Krankschreibung) gutgeschrieben werden. Geschieht dies nicht, wird die Anzahlung als Verdienstausfall einbehalten und nicht mit dem Endpreis des Tattoos verrechnet.
Sollte der Termin vonseiten des Tätowierers aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen nicht wahrzunehmen sein, wird der Kunde frühzeitig kontaktiert und zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
PREIS UND BEZAHLUNG
Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv, Aufwendigkeit, Farbvielfalt und Körperstelle. Der vereinbarte Endpreis ist verbindlich.
Für Motive, die innerhalb einer Sitzung finalisiert werden können, wird ein Festpreis vorab vereinbart.
Preise werden mit dem jeweiligen Künstler besprochen, da jeder Künstler für sich am Besten einschätzen kann, wie aufwendig das Motiv ist.
Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und ausschließlich mit Bargeld sowie in voller Höhe vorzunehmen.
Jede Sitzung wird nach Vollendung in voller Höhe bezahlt, auch wenn das Motiv noch nicht fertig ist und über mehrere
Sitzungen finalisiert wird. Vereinbarte Endpreise bzw. Sitzungspreise sind in Euro inklusive 19% MwSt.
Jedem Kunden wird zudem eine Quittung über getätigte Zahlungen mitgegeben.
NACHSTECHEN UND TOUCH UPS
Die Kosten für ein Nachstechen sind im Preis des Tattoos enthalten.
Unter Nachstechen versteht sich eine punktuelle Nachbearbeitung zur Behebung kleiner Makel am Tattoo, die durch den Tätowierer entstanden sind. z.B. ein Bruch in einer Linie aufgrund zu geringer Stichtiefe.
Nachstichtermine sind ab der 6. Woche, nachdem der Heilungsprozess beendet ist, einzuplanen und müssen innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Stechen wahrgenommen werden, ansonsten ist der Nachstich kostenpflichtig.
Der Nachstich ist kostenpflichtig, wenn falsche Pflege/Nachsorge vom Kunden vorliegt (falsche Creme verwendet wird oder z.B. die Kruste der frischen Tätowierung abgekratzt wird und somit Farblöcher entstehen).
Touch Ups gelten als Folgesitzung, in welcher das gesamte Tattoo noch einmal überarbeitet wird.
Diese sind generell kostenpflichtig.
HYGIENE UND NACHBEHANDLUNG
Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.
Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln zum Tätowieren verwendet.
Über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge eines Tattoos wird ausführlich aufgeklärt und beraten.
GUTSCHEINE
Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden.
Die Höhe der Gutscheine werden nicht ausbezahlt, sondern gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages oder für den Kauf eines Produktes der Kunstgalerie.
Gutscheine werden nur akzeptiert, wenn sie von Royal Ink ausgestellt wurden, einen Betrag und ein Ausstellungsdatum aufweisen.
Gutscheine von anderen Tattoo Studios werden nicht angenommen.
Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.
Gültigkeit der Gutscheine sind 3 Jahre.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit der AGB einverstanden.
Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird nicht gehaftet.
Für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde Nachsorge, Unverträglichkeit oder aus anderen Gründen können weder Künstler noch Firma zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Betretung des Studios erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Kunde erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierer bei der Durchführung des Tattoos einen Eingriff am Körper vornimmt.
Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB.
Mit der unterzeichneten Einverständniserklärung erklärt sich der Kunde bereit, alle rechtlichen Schritte gegen das Tattoo Studio oder den Tätowierern zu verzichten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.
Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das Studio bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten der/des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.